Dienstag, 12. Juni 2012

Das Scheunenkreuz kehrt zurück (TV-Bericht "Maintower")

Im Mai 2012 berichtete der Hessische Rundfunk in seiner Sendung "Maintower" über die Rückkehr des Scheunenkreuzes:

Freitag, 8. Juni 2012

Das Scheunenkreuz hängt wieder an seinem Ort (Videobericht OP)


Die Offenbach Post stellte zur Rückkehr des Scheunenkreuzes eine Videoreportage ins Netz:


Das Scheunenkreuz hängt wieder an seinem Ort (Zeitungsberichte)


Am 24. Mai 2012 wurde das Scheunenkreuz wieder an seinen alten Platz zurückgebracht.
Die BILD berichtete darüber:


(Bitte zum Vergrößern auf das Bild klicken)

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Bericht der Frankfurter Neuen Presse:

Das umstrittene Kreuz hängt wieder


Das Klangspiel wiegt sich leise im Wind. Die Sonne spiegelt sich im Metall seiner Stäbe. Vögel zwitschern. In dem kleinen Örtchen Urberach bei Rödermark scheint de Welt noch in Ordnung zu sein. Der Schein trügt.

Rödermark. Der im Jahr 2000 zugezogene Fotograf, Klaus Braungart, fechtet seit mittlerweile vier Jahren einen erbitterten Nachbarschaftsstreit aus. Denn: zu seiner restaurierten Doppelhofreite gehört eine Scheune. Diese grenzt direkt an das Grundstück der Familie Müller – seine Nachbarn. Eben jene Scheune ist nun das Objekt, an der sich die Nachbarschaftsposse entzündete. Sie nimmt nämlich von jeher das Licht im Vorgarten der Müllers. Und für die Nachbarn ist klar, die Scheune muss weg.

Das sieht Klaus Braungart – seit 2005 Besitzer der, aus dem 18. Jahrhundert stammenden Scheune – anders. Schlimmer noch: Er wollte die kahle Wand an der Westseite seiner Scheune verschönern. Mit einem 35 Kilo schweren Eichenkreuz, gebaut aus Teilen des Dachgiebels seiner Scheune.

Die folgenden vier Jahre waren geprägt von Verhüllungen, Sägeaktionen und Gerichtsurteilen (wir berichteten).

Schlussendlich darf das Kreuz doch wieder an den Nagel gehängt werden. Und zwar an seinen Platz im goldenen Schnitt der Scheunenwand. Michael Genserts Mandant, Hans Müller, starb zwei Tage nach dem Gerichtsurteil. Gensert, Anwalt und CDU-Fraktionsvorsitzende in Rödermark, versuchte dennoch alles, um die Vollstreckung des Urteils zu behindern.

Die zahlreich angereiste Presse wird am Tag der Wiederanbringung kurzerhand ausgesperrt. Die stillen Handwerker müssen gehorsamst mit schwerem Gerät den kleinen Eingang bemühen. Und Klaus Braungart darf keine Fotos vom Geschehen machen. “Sie haben das Recht, ein Kreuz anzubringen, aber nicht zu fotografieren”, wettert Gensert. Für ihn ist das alles “reine Provokation”. Klaus Braungart will aber lediglich “sicherstellen, dass uns nachher nicht vorgeworfen wird, wir hätten etwas kaputt gemacht.” Trotzdem rechnet er mit keinem juristischen Angriff seitens der Müllers mehr.

Auch die Anwohner wünschen sich, dass langsam wieder Frieden geschlossen werden. Nun ja, die Müllers haben nun unter das Kreuz einen Baum gepflanzt. (lf)

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Neuen Presse. Hier gehts zum Originalartikel (mit Foto)

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Auch die Offenbach Post berichtete über die Aufhängung des Scheunenkreuzes:

Scheunenkreuz hängt nach Nachbarschaftsstreit wieder


Urberach - Das kurz vor Ostern 2009 abgesägte Scheunenkreuz hängt wieder in der Bachgasse. Schreinermeister Friedrich Wandinger aus Münster zog gestern Morgen gegen 10 Uhr die letzte Schraube fest, solide Handwerksarbeit beendete einen erbitterten Nachbarschaftsstreit. Von Michael Löw

Der hatte 2008 begonnen und vier Richter beschäftigt. „Für diesen Moment habe ich vier Jahre gekämpft“, freute sich der Urberacher Fotograf Klaus Braungart, der das Kreuz aus alten Dachbalken einer Scheune gezimmert hatte. Sein Recht auf freie Religionsausübung sei endlich wieder hergestellt. Zudem sei das schlichte Kreuz eine echte Zierde für eine triste Fassade im katholischen Urberach.

Was hat die Sache so heikel gemacht? Braungart schmückte mit dem 1,40 Meter großen Ur-Symbol der Christenheit die Westwand besagter Scheune. An die kommt er aber nur über den Hof seines - inzwischen verstorbenen - Nachbarn Johann Müller. Und der fühlte sich seinerzeit getäuscht, als er plötzlich ein Kreuz hängen sah. Braungart habe, so argumentierte Müllers Anwalt Michael Gensert am 12. Februar 2010 unwidersprochen vor Amtsrichterin Kirsten Prass, lediglich für Ausbesserungsarbeiten am Dach aufs Grundstück gedurft.

Klima zwischen den Nachbarn vergiftet

Das Klima zwischen den Nachbarn war schon längst so vergiftet, dass einer dem anderen voller Misstrauen begegnete. Mit der Sägeaktion eskalierte der Streit endgültig. Von da an hatten die Juristen das Sagen. Gestern nun wachte Anwalt Gensert darüber, dass nur die Handwerker und Braungart selbst den Müller”schen Hof betraten. Dazu verpflichte das jüngste Urteil die Witwe seines Mandanten. Das Urteil deckt nach Ansicht Genserts weder Fernsehkameras noch Interviews auf dem Hof. Braungart hatte gut ein halbes Dutzend Medien über die Vollstreckung des Richterspruchs informiert.

Angesichts dieses Rummels fühle sich seine Mandantin vorgeführt, erklärte Gensert. Er habe „mehr denn je Zweifel“, ob Klaus Braungart das Kreuz tatsächlich aus Religiosität oder nur zur Provokation an eine Mauer hängte, die er von seinem Grundstück aus gar nicht sieht.

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Offenbach Post. Hier gehts zum Originalartikel (mit obigem Video und mit Leserkommentaren).

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Tags zuvor, am 24. Mai, kündigte die Offenbach Post die Wiederanbringung des Kreuzes mit einem kurzen Artikel an:

Scheunenkreuz kehrt zurück


Urberach (lö) - Der letzte Akt eines skurrilen Nachbarschaftsstreits spielt sich heute in der Bachgasse ab.

Der Urberacher Fotograf Klaus Braungart kündigte an, dass er um 9 Uhr ein 1,40 Meter großes Eichenkreuz wieder an der Scheune seines inzwischen verstorbenen Nachbarn aufhängen will. Weil die Scheunenwand nur von dessen Grundstück erreichbar ist, hatte es der Rentner 2009 abgesägt.
Braungart zog vor Gericht und bekam in dritter Instanz Recht.

Veröffentlicht mit der freundlichen Genehmigung der Offenbach Post. Hier gehts zum Originalartikel.
 
In diesem Artikel heißt es irreführenderweise, ich hätte angekündigt, das Scheunenkreuz an die Scheune meines Nachbarn zu hängen. Der Witz der ganzen Sache ist aber gerade der, dass nicht nur das Scheunenkreuz, sondern eben auch die Scheune, an der es nun wieder hängt, mir gehört, und nicht meinem Nachbarn. Gerade deswegen mußte ja das Gericht so urteilen, wie es letztendlich geurteilt hat.

Nachdem ich die Offenbach Post auf diesen Fehler aufmerksam gemacht habe, erschien in dieser Zeitung die folgende Richtigstellung:


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(Update 3. Juli 2012:)

Auch die Bild der Frau berichtete über die Wiederanbringung des Scheunenkreuzes (BdF 24/2012):


 (Zum Vergrößern aufs Bild klicken.)



 

Freitag, 16. März 2012

Das Scheunenkreuz kommt zurück (drei Zeitungsberichte)


Die Frankfurter Neue Presse vom 15.03.2012 schreibt:

Scheunenkreuz soll wieder an seinen Platz


Von Lea Fielstette
 

Gericht entscheidet: Nachbar hatte kein Recht, es abzusägen


Nach drei Jahren endete der Rechtsstreit um ein Kreuz, das an einer Scheune in Urberach befestigt war. Ein Nachbar hatte es entfernt, weil es angeblich an einer Grenzwand hing.

Kreis Offenbach. Es ist eine bizarre Geschichte. Johann M. führte die vergangenen Jahre einen Rechtsstreit um ein Kreuz, dass sein Nachbar an dessen Scheune befestigt hatte. Dann sägte er das Kreuz ab und erhielt bald darauf die Diagnose: Krebs. Als er den Rechtsstreit wohl endgültig verlor, starb er.

Der bekennende Christ Klaus B. schmückte im Jahr 2008 in Urberach seine eigenhändig sanierte Scheune mit einem Holzkreuz. “Ich fand, das ist eine tolle Idee aus dem Gerippe der Scheune ein Kreuz zu bauen”, erläutert B.

Sein Nachbar Johann M. sah das anders. Die Scheune umfasst seinen Garten. Hauptsächlich hatte also er freien Blick auf das Holzkreuz. Außerdem war er der Ansicht, B. hätte erst sein Einverständnis einholen müssen. Das sei schließlich eine Grenzwand.

Gleich am nächsten Tag verhüllte M. das Kreuz also mit einer Plane. Es sei ein Schandfleck, wetterte er. B. unternahm aber nichts weiter. “Das verhüllte Kreuz erweckte noch viel mehr Aufmerksamkeit als das unverhüllte”, berichtet er. Dass der Fall durch alle Medien ging ist unter http://www.scheunenkreuz.de eindrucksvoll nachzuverfolgen.

Übers Tor geworfen

Anscheinend hat der Nachbar schließlich ein Jahr lang versucht, das Kreuz abzusägen. Das ist ihm gelungen. Kurz vor Ostern 2009 warf er B. das Kreuz übers Hoftor. Johann M. ist selbst gläubiger Katholik, auch ein antisemitisches Motiv kann ausgeschlossen werden. B. findet: “Der hätte egal was abgesägt!”

Die Sägeaktion sei nur der Höhepunkt zahlreicher Sabotageversuche gewesen. M. war die Scheune ein Dorn im Auge. Diesmal ließ er seinen Ärger eben an dem Kreuz aus. B. klagte schließlich beim Amtsgericht Langen, dass M. das Holzkreuz wieder anbringen müsse. Der erste Prozess dauerte nur acht Minuten und die Klage wurde abgewiesen. Aus der falschen Annahme heraus, dass die Scheunenwand eine Grenzwand sei und deshalb tatsächlich das Einverständnis des Nachbarn unerlässlich sei.

Und deshalb darf dieser kurzerhand fremdes Eigentum absägen? “Das ist absurd gewesen”, beschreibt der Anwalt von B., Hubert Ley, diesen ersten Gerichtsprozess im Jahr 2010. Diese Ungerechtigkeit hätten sie nicht zulassen können. Sie reichten erneut beim Amtsgericht Langen Klage gegen “verbotene Eigenmacht” ein. Dieser Klage wurde im Oktober 2011 auch stattgegeben. Das Holzkreuz darf laut Gerichtsurteil also wieder an der Scheunenwand angebracht werden. Auch ohne Zustimmung des Nachbarn. Denn es hing 25 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt.

Abgelehnt

Doch der Nachbar und sein Anwalt Michael Gensert gingen erneut in Berufung. M. bestand darauf, dass er ein Recht habe, das Kreuz nicht sehen zu wollen. Das Argument der negativen Religionsfreiheit war aber nicht ausreichend. Im Frühjahr 2012 wurde die Berufung abgelehnt. Das Kreuz soll restauriert und wieder angebracht werden.

Sein Anwalt wollte sich zu dem Ausgang des Rechtstreits nicht äußern: “Herr M. ist tot, das hat sich jetzt irgendwie erledigt.”

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Neuen Presse.

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Die Frankfurter Rundschau vom 16.03.2012 schreibt:

Kreuz darf wieder an die Scheune


Von Christoph Manus

Der Urberacher Hofreite-Besitzer bekommt in jahrelangem Nachbarschaftsstreit doch noch Recht: Das Holzkreuz an einer Scheune im Ortskern darf wieder angebracht werden.
Der jahrelange Nachbarschaftsstreit um ein 1,40 Meter hohes, ein Meter breites Holzkreuz an einer Scheune im Urberacher Ortskern ist beendet. Der Besitzer einer Hofreite, Klaus Braungart, darf das Kreuz, das er selbst aus den Eichensparren des Scheunengebälks zimmerte, wieder anbringen. Das hat das Amtsgericht Langen im Herbst entschieden. Der Beklagte, ein inzwischen gestorbener Nachbar Braungarts, ging in Berufung. Diese wurde aber vom Landgericht Darmstadt inzwischen abgelehnt.

„Ich möchte das Kreuz so schnell wie möglich wieder an der Wand sehen“, sagte Braungart gestern der Frankfurter Rundschau. Zunächst müsse sich aber ein Restaurator des Kreuzes annehmen, etwa die Säge- und Kratzspuren entfernen.

Der Nachbar hatte das christliche Symbol, nachdem er es ein Jahr lang zum Ärger von Braungart mit einer Plane verhüllt hatte, im Frühjahr 2009 abgesägt und dem Besitzer – ausgerechnet an einem Karfreitag – über das zwei Meter hohe Hoftor geworfen.

Das Kreuz habe ihn und seine Frau einfach gestört, wenn sie im Garten saßen, sagte der Mann aus der Bachgasse damals der FR. Außerdem habe Braungart sie nicht gefragt, ob er das Kreuz aufhängen darf.

Gegen christliche Symbole habe er nichts, sagte der Nachbar damals. Schließlich sei er katholisch und habe selbst zwei Kreuze im Haus hängen. Braungart aber warf er eine „vorgeschobene Religiosität“ vor. Gestört habe ihn auch, dass sein Nachbarn sonntagsmorgens gregorianische Gesänge hörte.

Braungart war schockiert, sprach von Frevel, rief zunächst den katholischen Pfarrer von Urberach an und zog dann, als sich dieser nicht auf seine Seite schlug, gegen den „Kreuzschänder“ vor Gericht. Den Nachbarschaftsstreit, der bald bundesweite Beachtung fand, dokumentierte er fortan in einem Blog namens www.scheunenkreuz.de.

Niemand könne ihm verwehren, auf seinem Eigentum ein Kreuz aufzuhängen, sagte Braungart damals. Dieser Meinung blieb er bis zuletzt treu – auch noch nachdem das Amtsgericht Langen seine erste Klage abgewiesen hatte. „Ich bin Herr meines Kreuzes und Herr meines Anwesens“, sagte er im Februar 2010.

Die Richterin hatte das anders gesehen. Sie nannte die Klage unzulässig, weil zuvor kein Schiedsverfahren durchgeführt worden war. Zudem sei die Klage unbegründet. Weil das Kreuz an der Grundstücksgrenze hänge, hätte Braungart vorher den Nachbar um Erlaubnis bitten müssen.

Braungart konnte nur erneut wegen der selben Angelegenheit vor das selbe Gericht ziehen, weil die Richterin sich inhaltlich zum Fall äußerte, obwohl sie die Klage doch bereits als unzulässig gewertet habe, erläutert der Rechtsanwalt der Beklagten, Michael Gensert. Denn lediglich dadurch habe ihr Urteil keine Rechtskraft erlangt.

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Die Offenbach Post vom 22.03.2012 schreibt:

Holzkreuz darf zurück an Scheune



Urberach (lö) - Der Kreuzstreit zwischen zwei Nachbarn in der Bachgasse machte in der halben Republik Schlagzeilen. Jetzt hat das Landgericht Darmstadt entschieden: Klaus Braungart darf das 1,40 Meter hohe Kreuz aus Eichenbalken wieder an der Wand seiner Scheune aufhängen.

Klaus Braungarts inzwischen gestorbener Nachbar hatte das Holzkreuz im April 2009 von der Scheunenwand gesägt und übers Hoftor geworfen. Sobald es restauriert ist, will Braungart es wieder an der jahrelang umstrittenen Mauer aufhängen. Wie kaputt das Verhältnis ist, zeigt die Tatsache, dass Klaus Braungart der Witwe den Termin von seinem Anwalt mitteilen lässt, und ankündigte, auch das Fernsehen dazu einzuladen.

Die ist allerdings nur vom Grundstück seiner Nachbarn einsehbar und auch nur von dort zu erreichen. Konsequenz: Der Nachbar hatte das Symbol christlichen Glaubens deshalb kurz vor Ostern 2009 abgesägt und Braungart übers Hoftor geworfen.

Der Streit - die Kontrahenten warfen einander „Frevel“ und „vorgeschobene Religiosität“ vor - ging durch drei Instanzen. Zunächst hatte das Amtsgericht Langen buchstäblich kurzen Prozess gemacht und Braungarts Klage abgelehnt. Die Scheunenwand stehe auf der Grundstücksgrenze und Braungart hätte ohne Erlaubnis den Garten nicht betreten dürfen, argumentierte die Richterin. Braungart und sein Anwalt Hubert Ley gingen in Berufung, denn ihrer Ansicht nach hat das Amtsgericht weder gewürdigt, ob die Sägeaktion Sachbeschädigung war, noch Braungarts Recht auf freie Religionsausübung näher beleuchtet.

Kreuz wird restauriert und wieder aufgehängt

In einem zweiten Prozess in Langen bekam Klaus Braungart dann Recht. Die Mauer stehe auf seinem Grundstück, die Grenze verlaufe ein paar Zentimeter weiter. Gegen dieses Urteil wiederum legten der Nachbar und sein Anwalt Michael Gensert Berufung ein: Er habe ein Recht darauf, Braungarts Kreuz nicht sehen zu wollen. Die 21. Zivilkammer in Darmstadt ließ diese sogenannte „negative Religionsfreiheit“ nicht gelten, außerdem sei das Absägen „verbotene Eigenmacht“ gewesen.

Klaus Braungart lässt das Kreuz, das er aus dem Fachwerk der Scheune selbst gezimmert hat, restaurieren und will es wieder an der Wand befestigen. Den Termin für den Gang über das fremde Grundstück soll sein Anwalt der Witwe seines mittlerweile verstorbenen Widersachers mitteilen.

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Offenbach Post.


Freitag, 18. Juni 2010

Es ist ein Kreuz ohne Rückgrat


Am 4. Juni 2010 erschien In der Wochenzeitung “Junge Freiheit” folgender Leserbrief zum Artikel “Holzelement”-Urteil von Claus-M. Wolfschlag:


Es ist ein Kreuz ohne Rückgrat


Ihr Bericht paßt zu einer aktuellen Meldung, derzufolge Niedersachsens Gerichte “fast kreuzfrei” sind. Warum geht kein Aufschrei durch die Bevölkerung, wo ist der Restbestand an Christen in unserem Lande? Es ist mit Sicherheit kein Grund zum Jubeln, wenn wir beflissen unsere Kruzifixe in den Gerichten abnehmen. Wir sollten unsere Vergangenheit und unser Erbe annehmen, aber nicht rückgratlos jedem Angriff auf unsere abendländische Kultur nachgeben: Sei es durch eine türkische Ministerin in Niedersachsen, durch den Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland oder den hannoverschen Anwalt Michael Fürst, Vorsitzender des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden. Es wird Zeit, daß wir Nationalstolz entwickeln.

Dorit Kosian, Bad Nenndorf

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Auf dem Vorgängerblog "www.scheunenkreuz.de" wurden hierzu folgende Kommentare gepostet:

ein buerger schrieb am 22. Jun. 2010

Von dieser Zeitung hat man ja auch keine andere Reaktion erwartet ;)

gruss

ein buerger

Melinda schrieb am 16. Aug. 2010

Nuja, die Sache zeigt, wie gut es uns doch geht. Dass Nachbar hier und Nachbar dort, Zeit und Muße haben, sich über so etwas zu zoffen.
Ein Pakistani würde dieser Tage nur den Kopf schütteln, hörte er von so einer Sache.
Melinda

Heinrich Drager schrieb am 15. Okt. 2010

Haben Sie sonst keine Probleme? So viel Aufwand.

…suaviter in modo




Freitag, 28. Mai 2010

Das “Holzelement-Urteil”


Am 21.05.2010 erschien in der Wochenzeitschrift Junge Freiheit (JF 21/10) folgender Artikel von Claus-M. Wolfschlag zu dem Amtsgerichtsurteil in Sachen Scheunenkreuz:


Der hiesige Streit um das öffentliche Zeigen von Kreuzen, unlängst von der niedersächsischen Ministerin Aygül Özkan neu entfacht, schwelt selbst in der Provinz. 2008 hatte der bekennende Christ Klaus Braungart aus dem hessischen Rödermark eigenmächtig ein 1,40 Meter großes Holzkreuz an der Wand seiner sanierten Fachwerkscheune angebracht. Diese grenzt direkt an das Gartengrundstück des sich provoziert fühlenden Nachbarpaares Müller, das das Kreuz erst mit einer Plane verhüllte (JF 24/08), dann in der Karwoche 2009 gewaltsam von der Scheunenwand trennte und über Braungarts Hoftor warf. Braungart konstatierte, daß es gar nicht um antichristliche Affekte, sondern um Rache für die Gartenverschattung durch die nicht abgerissene Scheune ginge. Im folgenden Rechtsstreit hat nun das Amtsgericht Langen dem Ehepaar Müller, juristisch vertreten vom örtlichen Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Recht gegeben: Braungart hätte das Kreuz nicht ungefragt anbringen dürfen, selbst wenn dies auf seinem Grundstück passierte. In der Urteilsbegründung vermied die Richterin allerdings tunlichst das Wort “Kreuz”, sprach nur von einem “Holzelement”. Das erinnerte dann doch etwas an die DDR-”Jahresabschlußfigur”. Das gesamte Verfahren ist im Internet unter www. scheunenkreuz de dokumentiert.

Claus-M. Wolfschlag

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Jungen Freiheit.

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Auf dem Vorgängerblog "www.scheunenkreuz.de" wurde hierzu folgender Kommentar gepostet:

Da sieht man es mal wieder!

Deutschland ist schon lange kein Rechtstaat mehr - bzw. war nie einer. Die sogenannte Justiz urteilt nach eigenem Dünken. Möchte wissen wessen Interessen die eifrige Richterin vertritt.

Das ist nicht bloß eine Meinung. Fakt ist, dass die BRD längst nicht das ist, was wir meinen. Wer das nachprüfen will, der höre sich den Vortrag von Andreas Clauss bis zum Ende an:

http://www.youtube.com/watch?v=CXzHT44vFnE&feature=related

Grüße

der held-der-arbeit